Häufig gestellte Fragen
• Gibt es Besuchszeiten?
Die Besucher unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind zu jeder Tageszeit willkommen.
Wichtiger Hinweis: Aktuell gelten aufgrund der Corona-Pandemie besondere Besuchsregelungen.
• Welche Ärzte versorgen mich, wenn ich im Seniorenzentrum bin?
Unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben freie Arztwahl. Niedergelassene Ärzte aus Rheinau-Freistett kommen regelmäßig ins Haus. Auf Wunsch helfen wir Ihnen, einen Arzt/Facharzt zu finden.
• Werden auch Bewohner/-innen mit psychischen/psychiatrischen Erkrankungen aufgenommen?
Ja.
• Gibt es einen geschlossenen Bereich?
Unser Seniorenzentrum ist eine offene Einrichtung, die keine geschlossene Abteilung oder elektronische Überwachungssysteme vorhält.
• Welche Betreuung bieten Sie an für Menschen mit Demenz?
Wir bieten Gruppen- und Einzelangebote, eine spezielle Konzeption für den Umgang mit Menschen mit Demenz sowie Betreuungsassistentinnen oder Betreuungsassistenten.
• Woher bekomme ich meine Medikamente?
Unser Haus übernimmt die Beschaffung von Medikamenten bei der Apotheke, die Vertragspartner des Heims ist. Bei der Kurzzeitpflege müssen die Medikamente selbst mitgebracht werden.
• Werden Hilfsmittel vom Haus gestellt?
Unsere Bewohner haben in der Regel ihre eigenen Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Rollator. Hilfsmittel können über den Hausarzt verordnet und über die Krankenkasse genehmigt werden.
• Werden (Inkontinenz-) Einlagen vom Haus gestellt?
Bei der Dauerpflege wird die Versorgung von Einlagen über das Heim geregelt. Während der Kurzzeitpflege müssen die Einlagen mitgebracht werden.
• Werden im Haus Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie angeboten?
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann die eigenen Therapeuten wählen. Die Pflegekräfte sind bei der Vermittlung oder Terminabsprache gerne behilflich.
• Kann ich mein Telefon mitbringen?
Ja. Es gibt die Möglichkeit, ein eigenes Telefon mitzubringen oder einen Hausapparat zu mieten. Wir haben eine eigene Rufanlage, sodass der Anschluss in der bisherigen Wohnung abgemeldet, nicht umgemeldet werden muss
• Kann ich meinen eigenen Fernseher mitbringen?
Ja. In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein TV-Anschluss, der über eine Satellitenanlage empfangen wird. Es sind aber auch Fernseher in den Gemeinschaftsräumen vorhanden. GEZ müssen weiterhin für jeden Anschluss entrichtet werden.
• Kann ich eigene Möbel mitbringen?
Ja, sehr gerne. Eine Grundausstattung an Möbeln ist in jedem Zimmer vorhanden. Das Zimmer kann nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen eingerichtet werden.
• Darf ich auch mal zuhause übernachten?
Unsere Bewohner können das Haus jederzeit verlassen, sowohl tagsüber als auch über einen längeren Zeitraum.
• Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Der Pflegekostenanteil, der übernommen wird, richtet sich nach der Pflegestufe. Darüber hinaus ist ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zu entrichten, dessen Höhe von der Pflegestufe abhängig ist. Kann der Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) aufgebracht werden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Restkosten beim Sozialamt zu stellen.
• Nehmen Sie auch jüngere Personen auf?
In besonderen Fällen nehmen wir auch jüngere Menschen auf. Wir überprüfen gemeinsam mit deren Angehörigen, ob unsere Angebote für die jeweilige Interessentin oder den jeweiligen Interessenten passen.
• Wer unterschreibt die Verträge?
Die Verträge werden von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst oder von einem/einer Bevollmächtigten oder ggf. gesetzlichen Betreuer oder Betreuerin unterschrieben.
• Gibt es eine Warteliste?
Wir belegen nach Bedarf und Dringlichkeit der Aufnahme. Es ist jedoch sinnvoll, sich frühzeitig anzumelden, wenn sich abzeichnet, dass eine Versorgung zu Hause nicht mehr lange möglich ist.
• Gibt es eine eigene Küche?
Die Mahlzeiten werden unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in unserer hauseigenen Küche täglich frisch zubereitet. Die Bewohnerinnen und Bewohner können täglich zwischen drei Menüs wählen.
• Wie ist die Speisenversorgung geregelt?
Die Mahlzeiten werden, je nach Wunsch, im Speisesaal oder auf dem Wohnbereich serviert. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in die Planung der Mahlzeiten einbezogen. Aufgrund medizinischer Indikation werden besondere Kostformen und Diäten angeboten.Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner sind zu allen Mahlzeiten willkommen.
Essenszeiten:
Frühstück: von 8–10 Uhr
Mittagessen: von 12–12:45 Uhr
Abendessen: von 18–18:45 Uhr
Darüber hinaus individuell, nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
AWO Seniorenzentrum Hanauerland
Hauptstraße 1a
77866 Rheinau